Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher

Im Fall Hildebrand hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen alt Bundesrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet und heute Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort und an einem Firmensitz durchgeführt. Das zeigen Recherchen von «10vor10», die von der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bestätigt wurden.
Corinne Bouvard, die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, sagt gegenüber «10vor10»: «Ich kann bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen Nationalrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet hat. Weiter kann ich bestätigen, dass heute in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort und an einem Firmensitz stattgefunden haben.»

Laut Sprecherin Bouvard von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich wird nun im Rahmen des Strafverfahrens geprüft, ob sich Nationalrat Christoph Blocher an der Weitergabe von geheimen Bankdaten durch einen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin strafrechtlich relevant beteiligt hat.

Seit dem 5. beziehungsweise 13. Januar führt die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte auch Strafverfahren gegen den ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin, der Hildebrands Bankdaten weitergab, sowie gegen den Thurgauer Anwalt Hermann Lei und einen Zürcher Kantonsrat. Mitte Januar war Blocher in der Angelegenheit bereits als Auskunftsperson befragt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

(sf/coro)